Rücktritt vom Vertrag & Aufenthaltsabbruch/Gebühren

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail o. Brief). Die Höhe der Entschädigung, zu der Sie verpflichtet sind, richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Rücktritt
- vom Tag des Zahlungseinganges der Anzahlung durch den Mieter bis 21 Tage vor Mietbeginn entsteht Ihnen lediglich eine Bearbeitungsgebühr/Stornogebühren von 25,-€
- vom 21 Tag bis zum 8 Tag vor Mietbeginn die Zahlung von 70% des Gesamtpreises zzgl. 25€ Bearbeitungsgebühr/Stornogebühren
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist 90% des Reisepreises zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
(1) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
(3) Die Vermieter bemühen sich ebenfalls, einen Ersatz-Mieter zu finden.
(4) Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird immer empfohlen.